Wohngeld für Studenten gibt es eigentlich nur, wenn du dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG hast. Allerdings ist im BAföG ein Wohngeld enthalten, daher erhältst du dann, wenn du BAföG-erhältst, kein zusätzliches Wohngeld. Das Wohngeld ist übrigens im § 20 WoGG geregelt. Sobald dein Studium förderfähig ist nach dem BAföG-Gesetz, hast du Anspruch auf Wohngeld für Studenten. Wenn du kein BAföG erhältst oder wenn du dein BAföG als Darlehen erhalten hast, kannst du Wohngeld für Studenten beantragen.
Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für Personen, die nur über geringe finanzielle Mittel verfügen. So gibt es bestimmte Einkommensgrenzen, die eingehalten werden müssen. Diese liegen aktuell (Stand 2020) bei folgenden Einkommen:
Das bedeutet, dass die Höhe des Wohngelds davon abhängt, wie hoch das Einkommen sämtlicher Personen ist, die im Haushalt leben. Den Wohngeldantrag musst du bei der verantwortlichen Stelle in deiner Gemeinde oder Stadt abgeben. Der Mitarbeiter dort wird deinen Antrag prüfen und den Wohngeld Beitrag freigeben oder ablehnen.
Wohngeld gibt es übrigens auch dann, wenn du selber Eigentum besitzt. In diesem Fall wird dann allerdings von Lastenzuschuss gesprochen. Wenn du die Kosten für dein Eigentum komplett aus eigener Tasche trägst und in deinem Eigentum selber wohnst, wie zum Beispiel in einer Eigentumswohnung oder in einem eigenen Haus, kannst du hierfür ebenfalls einen Antrag stellen.
Die Wohngeldbewilligung ist immer für ein Jahr gültig. Gezahlt wird ab dem ersten Tag des Kalendermonats, in dem du den Antrag abgegeben hast. Nach einem Jahr musst du das Wohngeld für Studenten wieder neu beantragen. Das Amt prüft übrigens nicht nur die Einkommensgrenze, sondern auch, ob der Wohnraum angemessen ist. So gibt es zum Beispiel kein Wohngeld, wenn du als Student auf 200 m² lebst.
Leben in deinem Haushalt mehrere Personen und diese sind allesamt Wohngeld berechtigt, müssen die anderen Mitglieder des Haushalts sich auf eine Person einigen, die dann den Wohngeldantrag stellt. Pro Wohnung bzw. pro Haushalt kann nur eine Person Wohngeld beantragen. Trotzdem werden bei der Berechnung des Wohngelds alle Haushaltsmitglieder und alle Einkommen berücksichtigt.
Die Regeln für Wohngeld für Studenten gelten nur dann, wenn sich in dem Haushalt auch ausschließlich Auszubildende oder Studenten befinden. Einfluss auf die Wohngeldhöhe hat nicht nur die Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben und dein Einkommen, auch die Höhe deiner Miete fließt mit ein.
Hierfür wurden Miet- Stufen entwickelt, die sich nach der Durchschnittsmiete in Deutschland richten. Das bedeutet, dass die Höhe deines Wohngelds auch davon abhängig ist, in welcher Mietstufe dich das Wohngeldamt einteilt. Hier gibt es gestaffelte Höchstbeträge.
Damit du Wohngeld erhalten kannst, muss dein Studium mit BAföG gefördert werden können. Zunächst einmal ist es egal, ob du BAföG tatsächlich erhältst oder nicht. Du musst also nicht BAföG erhalten, sondern musst nur zu dem Personenkreis zählen, der Anspruch auf diese Förderung hat.
Das bedeutet, dass deine Ausbildung förderungsfähig sein muss, dies ist bei den meisten Studenten der Fall. Wenn du BAföG erhältst, ist in dieser Zahlung ein Wohngeld enthalten. Bist du vom BAföG Bezug ausgeschlossen, besteht dann Anspruch auf eine Förderung durch Wohngeld, wenn du die folgenden Bedingungen erfüllst:
Da die BAföG Altersgrenze inzwischen hoch gesetzt wurde, gibt es auch Wohngeld für Studenten über 25 Jahre.
Wohngeld wird für Personen gezahlt, die ein geringes Einkommen haben. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss zu den Wohnkosten, die von der örtlichen Wohngeldstelle bezahlt wird. Allerdings gibt es nur wenige Studenten, die einen Anspruch auf Wohngeld haben.
Ein Antrag auf Wohngeld lohnt sich dann, wenn du aus den im vorigen Abschnitt genannten Gründen keinen Anspruch auf BAföG hast, allerdings darf dein Einkommen oder das Einkommen deines Mitbewohners oder Lebenspartners bzw. Ehepartners nicht zu hoch sein. Wurde dein BAföG Antrag abgelehnt, weil das Einkommen zu hoch ist, tritt anstatt dessen eine Unterhaltspflicht durch die Eltern oder des Lebenspartners ein.
Doch es gibt einige Ausnahmen von der Regel, zum Beispiel dann, wenn du mit einem Partner zusammenlebst und dieser auf eine Ausbildungsförderung keinen Anspruch hast. Dann könnt ihr gemeinsam als Wirtschaftsgemeinschaft ein Wohngeld beantragen. Dabei wird euer Einkommen gemeinsam berücksichtigt. Verdient einer der Partner zu viel, gibt es kein Wohngeld.
Eine weitere Ausnahme gibt es, wenn dein Partner eine staatliche Unterstützung erhält, das kann zum Beispiel Arbeitslosengeld II sein, auch dann könnt ihr beide gemeinsam den Antrag für Wohngeld abgeben.
Bevor du Wohngeld beantragen kannst, musst du einen BAföG-Antrag gestellt haben, der abgelehnt wurde. Diesen ablehnenden Bescheid benötigst du bei der Wohngeldstelle als Nachweis. Du kannst einen Wohngeldantrag nur dann stellen, wenn du bestimmte Unterlagen zusammen hast. Diese musst du bei der zuständigen Stelle in deiner Stadt oder Gemeinde abgeben.
Sobald dein Antrag bewilligt wurde, erhältst du vom Monatsersten an beginnend, in dem du den Antrag abgegeben hast, dein Wohngeld für Studenten. Das kann auch rückwirkend erfolgen. Die Wohngeldstelle bearbeitet solche Anträge in der Regel bevorzugt und du erhältst innerhalb einer Zeit von 3-6 Wochen Bescheid.
Die Bewilligung ist immer für ein Jahr, sodass du im Folgejahr wieder einen neuen Antrag stellen musst. Für den Antrag sind die folgenden Unterlagen erforderlich:
Normalerweise erhältst du als Student kein Wohngeld, sofern du BAföG beziehst. Denn in diesem BAföG ist bereits Wohngeld enthalten. Anders sieht es aus, wenn du zwar die Voraussetzungen für BAföG erfüllst, diese Unterstützung aber aus unterschiedlichen Gründen nicht erhältst. Wenn du dir unsicher bist, ob du für den Erhalt des Wohngelds alle Voraussetzungen erfüllst, solltest du einfach einen Antrag stellen. Daraufhin wird die Wohngeldstelle deinen Antrag überprüfen und dann entsprechend entscheiden.