Wenn du BAföG erhältst und dein Studium abbrichst, musst du verschiedene Stellen informieren. Denn mit dem Studium Abbruch verfällt auch dein Anspruch auf staatliche Unterstützung. Im folgenden Ratgeber schildern wir, wen du informieren musst. So hat dein Studium abbrechen trotz BAföG auch beispielsweise Einfluss auf deine Krankenversicherung. Außerdem geben wir Auskunft, wie lange du danach noch Anspruch auf BAföG hast und wann du die Ausbildungsunterstützung zurückzahlen musst.
Nicht nur, wenn du dein Studium abbrichst, sondern auch dann, wenn du dein Studienfach wechselst, musst du das BAföG Amt darüber informieren. Dies muss unverzüglich geschehen, nachdem du diese Entscheidung getroffen hast. Denn gibst du verspätet Bescheid, musst du den kompletten Förderbetrag zurückzahlen, der dir nach Entscheidung zu Unrecht gezahlt wurde.
Das Amt wird unter Umständen prüfen, ob deine Entscheidung sogar schon eher feststand. Dies ist dann der Fall, wenn du:
Beabsichtigst du das Studienfach zu wechseln, solltest du den Entschluss möglichst erst gegen Ende des Semesters fassen, denn ab dem Monat des offiziellen Abbruchs hast du keinen BAföG Anspruch mehr.
Die Rückzahlung beginnt erst fünf Jahre nach dem Ende der Höchstdauer der Förderung bzw. dann, wenn es sich um eine Akademiker Ausbildung handelt, fünf Jahre nach dem Ende der Ausbildungszeit, die in der Ausbildung- und Prüfungsordnung festgeschrieben ist. Somit beginnt die Rückzahlung nach dem Ende der Einstiegsphase in den Beruf. Zurückzahlen musst du die unverzinste Hälfte des Staatsdarlehens.
Auf Antrag kannst du von der Rückzahlung für ein weiteres Jahr zurückgestellt werden, das ist allerdings nur dann möglich, wenn du nur ein geringes Einkommen hast. Für das Bankdarlehen gilt, dass du mit der Rückzahlung bereits sechs Monate nach der letzten Zahlung, die du erhalten hast, starten musst. Hast du mit deinem Studium am 1. April 2001 oder später begonnen, ist die Darlehenssumme auf maximal 10.000 € beschränkt, selbst dann, wenn dein Darlehensanteil höher gewesen ist.
Diese Regel gilt auch für einen Studienabbruch. Du musst das Darlehen in Mindestraten von 105 € monatlich zurückzahlen. Die längste Rückzahlungsdauer beträgt 20 Jahre.
Du kannst ohne Verlust der Förderung unter bestimmten Umständen als Student deine Studienrichtung wechseln. Dies gilt allerdings nur für einen Wechsel bis zum Beginn des vierten Fachsemesters. Eine Verlängerung durch eine Anrechnung von Studiensemester oder von Studienleistungen erfolgt nicht.
Wenn du für das neue Studium ebenfalls BAföG beantragen möchtest, musst du den Studienabbruch im Fachrichtungswechsel begründen. Sind bestimmte Kriterien erfüllt, erhältst du weiterhin BAföG. Du solltest den Fachrichtungswechsel nicht zu lange hinausschieben, da du ansonsten den Anspruch auf BAföG verlierst. In den ersten drei Semestern kannst du in der Regel problemlos wechseln, allerdings empfehlen wir dir, dich beraten zu lassen, da du den Wechsel begründen musst für einen weiteren BAföG Bezug.
Als guter Grund gilt zum Beispiel ein Neigungswandel, aber schlechte Berufsaussichten sind kein Grund, der anerkannt ist. Dies würde im Gegenteil sogar zu einer Ablehnung des BAföG-Anspruchs führen. Du musst nicht begründen, warum du dich für genau dieses Fach entschieden hast, vielmehr musst du zum Ausdruck bringen, dass du dich ausreichend informiert hast.
Bei der Frage, Studium abbrechen trotz BAföG und spätere Wiederaufnahme eines Studiums, ist der wichtigste Punkt, dass du durch den Studienfachwechsel maximal drei Semester verlierst. Möchtest du BAföG beantragen, obwohl dein Studienabbruch länger zurückliegt, musst du einige Dinge berücksichtigen. So wirst du zum Beispiel nach der Vollendung des 30. Lebensjahres nur noch unter bestimmten Bedingungen gefördert.
In der Regel werden bei einem neu aufgenommenen Studium für die Weiterförderung durch BAföG die im alten Studium bereits geförderten Semester auf die neue Förderung angerechnet und vom Ende der Regelstudienzeit abgezogen. Anspruch hast du zwar auf die Förderung der kompletten Regelstudienzeit, allerdings ändert sich auch für die Semester, die durch den Abzug fehlen, die Förderungsart. Diese Semester werden mit einem Darlehen gefördert, das verzinst werden muss. Ausgenommen hiervon sind nur Wechsel aus Gründen, die unabweisbar sind.
Hast du dich zum Beispiel für ein falsches Masterstudium entschieden und möchtest wechseln, ist der BAföG Bezug schwerer zu erlangen, als wenn du dich im Bachelor vertan hast. Entweder müssen deine bisherigen Leistungen beim neuen Masterstudium angerechnet werden, oder es müssen unabweisbare Gründe für den Fachrichtungswechsel vorliegen.
Wer sich bei der Wahl des Master-Studiums vertan hat und wechseln möchte, hat es beim Thema BAföG-Bezug deutlich schwerer als bei einem Wechsel im Bachelor. Hier können nur unabweisbare Gründe für den Fachrichtungswechsel vorgebracht werden – oder es müssen praktisch alle deine bisherigen Leistungen im neuen Master angerechnet werden.
Unterschieden wird hierbei unter den folgenden Gründen:
Das BAföG Amt akzeptiert die beiden oben genannten Gründen und fördert dich auch bei einem Fachrichtungswechsel weiter. Die Gründe müssen in deiner Person liegen. Gründe wie schlechte Berufsaussichten oder weil dir die Hochschule nicht gefällt oder überfüllt ist, reichen hierfür nicht aus. Was aber eine Begründung wäre, die anerkannt ist, ist zum Beispiel ein Platzangst Problem bei überfüllten Hörsälen oder eine Erkrankung, die es dir nicht ermöglicht, aufgrund der Überfüllung mehrere Stunden im Hörsaal zu stehen.
Ein anerkannter Grund, der dazu führt, dass du weiterhin BAföG beanspruchen kannst, sind Unsicherheiten bezüglich deiner Interessen, Neigungen, der gewählten Fachrichtung sowie der Übereinstimmung mit den Studieninhalten. Wenn du dir unsicher bist, ob du das richtige Studienfach gewählt hast, solltest du eine Studienberatung nutzen und dir im Idealfall diesen Besuch bescheinigen lassen.
Ein Neigungswandel kann durch ein Schlüsselerlebnis ausgelöst werden, wie zum Beispiel durch ein Praktikum, einen Nebenjob oder durch Zivildienst. Ist dein Studium bereits weit fortgeschritten, dann kann deine Interessensverlagerung auch durch einen Eignungsmangel begründet werden. Akzeptiert werden:
Dein Studium abbrechen trotz BAföG und trotzdem eine weitere Förderung bei einem Studienwechsel erhalten kannst du, wenn unabweisbare wichtige Gründe vorliegen. Unabweisbare Gründe sind diejenigen, die es dir nicht mehr erlauben, dein bisheriges Studium fortzusetzen und dich dazu zwingen, die Fachrichtung zu wechseln bzw. dein Studium abzubrechen. Zu diesen Gründen zählen:
Wenn du bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert bist, ändert deine Exmatrikulation viel. Nicht betroffen bist du allerdings, wenn du privat versichert bist. Wenn du dein Studium abbrichst, musst du die Krankenkasse unverzüglich darüber informieren. Denn ab dem Zeitpunkt des Abbruchs entfällt deine gesetzliche Versicherungspflicht.
Bist du in einer gesetzlichen Familienversicherung versichert oder als Student gesetzlich versichert, wandelt sich die gesetzliche Versicherung automatisch in eine freiwillige gesetzliche Versicherung um. Dabei wird nicht berücksichtigt, ob deine Eltern vor dem Studienabbruch gesetzlich versichert waren oder wie lange du gesetzlich versichert gewesen bist.
In der freiwilligen Familienversicherung ändern sich die Kosten, die du zahlen musst. Denn der zu zahlende Betrag beträgt mindestens 14,6 % eines fiktiven Einkommens in Höhe von 1.061,67 € (Stand 2020). Das bedeutet, dass du mindestens 155 € Krankenversicherung + 32,38 € Pflegeversicherung und somit insgesamt 187,38 € zahlen musst.
Du kannst bei Studienabbruch den Austritt aus der Krankenversicherung innerhalb einer Frist von zwei Wochen beantragen. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem du dich über deine Austrittsmöglichkeiten informiert hast. Du kannst nur aus der Krankenkasse austreten, wenn du nachweisen kannst, dass du dich für den Krankheitsfall anderweitig absichern kannst.
Wechselst du die Studienrichtung, kannst du weiterhin familienversichert oder pflichtversichert bleiben. Fängst du allerdings eine Berufsausbildung an oder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, musst du dementsprechend Beiträge an die Krankenversicherung abführen. Bei Arbeitslosengeld II Bezug bist du automatisch über das Jobcenter versichert. Wenn du nicht erwerbstätig bist und noch nicht 23 Jahre alt, kannst du deine gesetzliche Familienversicherung ebenfalls behalten.
Wenn du trotz BAföG dein Studium abbrichst, musst du nicht nur das BAföG Amt benachrichtigen, sondern du musst auch an deine Krankenversicherung denken. Ob du weiterhin Anspruch auf BAföG hast, wenn du zum Beispiel deine Studienrichtung wechselst, kommt auf die individuellen Umstände an.