Wenn Du schon einmal BAföG beantragt hast, weißt Du, wie aufwändig dieser Vorgang sein kann. Doch der Aufwand lohnt sich! Schließlich wird Deine Ausbildung durch den Staat gefördert und Du musst nur die Hälfte des Geldes zurückzahlen. Was viele (angehende) Studierende nicht wissen: Jedes Jahr muss der sogenannte BAföG Folgeantrag ausgefüllt werden. Andernfalls bleiben die Taschen der/des Studierenden leer.
In den folgenden Abschnitten liest Du alles, was Du wissen musst, um das BAföG zu erneuern; der Artikel beschäftigt sich mit den entsprechenden Fristen, den benötigten Unterlagen und liefert wertvolle weiterführende Tipps. Ebenso werden häufig gestellte Fragen zu dem Thema beantwortet. Bevor es richtig losgeht, wird jedoch geklärt, was der BAföG Folgeantrag eigentlich genau ist.
Der Antrag wird auch als BAföG Weiterförderungsantrag oder als BAföG Wiederholungsantrag bezeichnet. Diese Formalie ist notwendig, da ein entsprechender Antrag immer nur für ein Jahr gilt; um die Leistungen jährlich neu berechnen zu können, benötigt das zuständige Amt stets Deine aktuellen Daten. Dabei gibt es lediglich ein paar feine Unterschiede zwischen dem herkömmlichen und dem „aufbauenden“ BAföG Antrag. Was Du beim BAföG erneuern unbedingt beachten musst, erfährst Du im Folgenden.
Egal, ob erster oder Folgeantrag für das BAföG: Es gibt einen sogenannten Bewilligungszeitraum, in dem das BAföG-Amt über die Annahme oder die Ablehnung Deiner Anfrage entscheidet. Damit Dein Gesuch im jeweiligen Bewilligungszeitraum berücksichtigt wird, musst Du den Antrag spätestens zwei Monate vor der jeweiligen Frist einreichen:
Art der Ausbildungsstätte | Ende des Bewilligungszeitraums | Frist für die Einreichung des BAföG Folgeantrags |
Uni | 30. September | 31. Juli |
Fachhochschule | 31. August | 30. Juni |
Hältst Du diese wichtigen Fristen ein, wird Dein BAföG Verlängerungsantrag geprüft und die entsprechenden Leistungen werden ggf. angepasst, d.h. Deine Förderung kann sowohl erhöht als auch gesenkt werden.
Sofern Du den BAföG Folgeantrag nicht rechtzeitig abgibst, droht wiederum eine Unterbrechung der Dir zustehenden Leistungen. Doch, keine Sorge – Du musst Dein Studium fortan nicht selbst finanzieren! Stattdessen verzögert sich die Prüfung des Antrags und somit auch die Leistungserbringung lediglich um einige Wochen. Das Praktische dabei: Wird Dein Folgeantrag bewilligt, erstattet Dir das Amt die entgangenen Leistungen nach.
Damit sich die Prüfung Deines BAföG Folgeantrags nicht unnötig verlängert, musst Du bei der Einreichung an alle notwendigen Unterlagen denken:
Wie bereits erwähnt, hast Du auch die Möglichkeit, den BAföG Folgeantrag online durchzuführen. Das entsprechende Tool des BAföG-Amtes hat gleich mehrere Vorteile:
Der BAföG Folgeantrag unterscheidet sich, wie bereits erwähnt, nicht grundlegend vom Antrag, den Du in Deinem ersten Semester stellst. Deshalb gelten die folgenden Hinweise nicht nur für den BAföG Wiederholungsantrag.
Merke: Möchtest Du eine Unterbrechung der finanziellen Förderung vermeiden, achte darauf, alle notwendigen Unterlagen mit dem Antrag einzureichen.
Hinweis: In Bezug auf den BAföG Folgeantrag für ein Auslandssemester spielt das Formblatt 6 eine wichtige Rolle. Fülle dieses aus und gib es mit Deinem Weiterförderungsantrag ab.
Abschließend findest Du die Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zum BAföG Folgeantrag. Mit den Informationen aus diesem Artikel wirst Du zum Experten/zur Expertin auf dem Gebiet und bringst das zum Teil komplizierte, nervenaufreibende Verfahren möglichst schnell hinter Dich. So kannst Du Dich finanziell in Sicherheit wissen und Dich voll und ganz auf Dein Studium konzentrieren!
Hast Du das erste Mal Bafög beantragt, wird Dir die Dir zustehende Summe monatlich auf Dein Konto überwiesen. Allerdings nur 12 Monate lang! Das heißt, spätestens im zehnten Monat musst Du erneut BAföG beantragen. Andernfalls wird die Leistung unterbrochen. Und genau das ist der BAföG Folgeantrag, welcher auch als BAföG Weiterförderungsantrag sowie als BAföG Wiederholungsantrag bezeichnet wird.
Für den BAföG Folgeantrag sind die Formblätter 1, 2, 3 und ggf. 5 notwendig. Fülle diese aus und sende Sie dem zuständigen BAföG-Amt zu.
Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor dem Ablauf des Bewilligungszeitraums eingereicht werden. An Universitäten endet dieser Zeitraum am 30. September eines jeden Jahres; an Fachhochschulen liegt die Deadline auf dem 31. August. Dementsprechend musst Du Deine Unterlagen bis zum 31. Juli bzw. 30. Juni eingereicht haben. Kümmere Dich möglichst frühzeitig um den BAföG Folgeantrag, um Komplikationen und Hindernisse zu vermeiden.
Du solltest den Antrag so lange einreichen, wie Du finanzielle Unterstützung vom Bund erhalten möchtest. Und zwar jährlich. Die wiederkehrende Beantragung ist notwendig, da sich Deine finanziellen Umstände während eines Jahres gravierend ändern können (z.B. durch ein Mehreinkommen Deiner Eltern). In einem solchen Fall werden die Dir zustehenden Beträge angepasst. Eine solche Anpassung ist in beide Richtungen möglich, d.h. Dein BAföG kann steigen, aber auch sinken.
Wenn Du hierzulande BAföG erhältst, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Du auch während Deines Auslandssemesters auf die Förderung zurückgreifen kannst. Um sicherzugehen, solltest Du Dich aber frühzeitig beim zuständigen BAföG-Amt informieren. Beachte dabei, dass die Zuständigkeit vom Zielort des Auslandssemesters abhängt, d.h. möglicherweise ist ein Amt im Ausland für den Folgeantrag zuständig. Weitere Informationen erhältst Du beim für Dich zuständigen BAföG-Amt im Inland.
Als Studierende/-r wirst Du bis zum Ende der Regelstudienzeit gefördert. Zudem spielt Dein Alter eine Rolle für den Sachverhalt: Im Bachelor-Studium bekommst Du nur Geld vom Staat, wenn Du dieses mit max. 30 Jahren begonnen hast; im Master-Studium liegt die Grenze bei 35 Jahren. Interessierst du dich dafür Geld neben dem Studium zu verdienen, dann solltest du folgendes beachten. Die Regelstudienzeit und die Altersgrenzen können aber auch überschritten werden. Und zwar, wenn Du an einer schweren Krankheit leidest oder eine andere entsprechende Voraussetzung erfüllst.