Endlich ist es so weit. Nachdem du das Abitur mit Bravur gemeistert hast, wartet nun die große, weite, akademische Welt auf dich. Jetzt heißt es nur noch: An der Uni einschreiben, Aufnahmebescheid abgreifen und dann nichts wie los!
Aber Moment mal… fehlt da nicht etwas? Tatsache! Das Geld.
Damit auch Schüler und Studenten nicht nur von Trockenbrot und Wasser leben müssen, vergibt der Staat Förderungen in Form von Bafög. Wir erklären dir, wer Bafög beantragen kann und was es dabei alles zu beachten gibt.
Bafög ist eine Abkürzung und bedeutet „Bundesausbildungsförderungsgesetz“. Wer nicht zu den 1% der Studenten/innen gehört und ein Leistungsstipendium bekommt, findet in diesem Gesetz die bewährteste und meist genutzte Möglichkeit, um finanziell durch sein Studium zu kommen. Derzeitig beziehen knapp eine halbe Millionen Studenten und ca. 200.000 Schüler Bafög.
Bevor wir dir genauer erklären, wie, wann und unter welchen Umständen du Bafög beantragen kannst, fassen wir die wichtigsten Eckpunkte über die staatliche Ausbildungsförderung zusammen:
Grundsätzlich gilt, dass Bafög für Studierende an einer (fachlichen) Hochschule vorgesehen ist. Unter bestimmten Voraussetzungen haben jedoch auch Schüler/innen die Möglichkeit im Rahmen ihrer schulischen Ausbildung finanziell vom Staat unterstützt zu werden.
Studierende dürfen für die Bewilligung der Förderung zum Anfang des Bachelorstudiums nicht älter als 29 und zu Beginn des Masterstudiums nicht älter als 34 Jahre als sein. Ausnahmen bestätigen allerdings die Regel. So gibt es zum Beispiel diverse Sonderregelungen für Studierende mit Kindern oder bei Härtefällen.
Außerdem gibt es gewisse Abwandlungen, die den Bezug von Bafög auch für Berufsfachschüler bzw. Fachschüler, sowie für Azubis im Meister (sogenanntes Meister-Bafög) ermöglichen.
Unabhängig davon, ob du weißt, dass du zum derzeitigen Zeitpunkt alle Voraussetzungen für eine Bafög-Bewilligung erfüllt, solltest du auf jeden Fall einen Antrag einreichen. Im schlimmsten Fall bekommst du nämlich nur eine Absage. Und wer weiß…? Vielleicht ist für dich zwar nur eine kleine Förderung möglich, die dir aber einen zeitraubenden Nebenjob erspart.
Darüber hinaus gelten weitere Voraussetzungen, die sich auf die jeweilige Studiendauer eines Studienfachs beziehen. So bist du auf jeden Fall für das erste Vollzeit-Studium Bafög-förderungsfähig. Solltest du hingegen dein Studienfach wechseln wollen, musst du folgendes beachten:
Wie viel Bafög letztendlich ausgezahlt wird, hängt immer vom individuellen Fall ab. Als Höchstsatz gelten seit dem Wintersemester 2019/2020 jedoch folgende Beträge:
Der genaue Bafög-Satz wird indes über mehrere Faktoren errechnet, die sich grob aus folgenden zusammensetzen:
Unterm Strich gilt, dass sich der individuelle Bafög-Satz insofern herunterreguliert, wie viele Möglichkeiten du hast, dich alternativ zu finanzieren. Das führt dazu, dass knapp die Hälfte aller Bafög-Beziehenden monatlich zwischen 300 und 400€ bekommen. Die andere Hälfte bekommt tatsächlich den Höchstsatz ausgezahlt.
Über den Bafög-Satz hinaus ist es jedem/r Studierenden möglich, einen Freibetrag von 450€ pro Monat hinzuzuverdienen. Solltest du Bafög beantragen wollen, während du bereits ein Leistungsstipendium beziehst, so liegt der Freibetrag des Leistungsstipendiums bei 300 Euro.
Grundsätzlich richtet sich der Förderungszeitraum nach der Regelstudienzeit. Das heißt, dass du für den Bachelor 6 Semester und für einen Master 4 Semester gefördert wirst. Bei triftigen Gründen wie Krankheit, Kindeserziehung oder Behinderung kann der Förderungszeitraum verlängert werden.
Dennoch gilt, dass du jedes Jahr einen neuen bzw. einen Folgeantrag einreichen musst, damit eine lückenlose Zahlung ermöglicht wird. Während der Förderungszeitraum stets die komplette Regelstudienzeit abdeckt, läuft der Bewilligungszeitraum immer nur für ein Jahr (2 Semester).
Bei der Antragstellung musst du dir darüber im Klaren sein, dass das Verfahren dezentralisiert ist. Das heißt, dass jede Hochschule und jede Fachhochschule ein eigenes Bafög Amt besitzt, das in der Regel an das jeweilige Studentenwerk gekoppelt ist.
Zum einen heißt das, dass du erst dann Bafög beantragen kannst, wenn du eine Immatrikulationsbescheinigung hast und weißt, wo und was du studieren wirst. Problematisch bei diesem Vorgehen kann es für dich allerdings werden, wenn du den Antrag stellst, allerdings noch nicht in der Stadt wohnst, in der du studieren wirst. In diesem Falle kann es zu Verzögerungen und damit auch zu langen Wartezeiten bis zur ersten Auszahlung kommen. Daher lautet unser Tipp: Stelle deinen Antrag möglichst erst dann, wenn du dir über deinen Studien-Wohnort im Klaren bist und die Immatrikulationsbescheinigung vorlegen kannst.
Die Frage „Wo Bafög beantragen?“ stellt sich allerdings nicht mehr, wenn du dich für das Online Verfahren entscheidest. Mehr dazu liest du weiter unten im Text.
Die Frage nach dem Zeitpunkt „Wann kann ich Bafög beantragen“ ist ebenfalls nichtig, da du nämlich an jedem beliebigen Tag einen Antrag stellen kannst – eine „Bafög beantragen Frist“ gibt es somit nicht. Du kannst auch problemlos mitten im Studium einen Antrag stellen, wenn sich zum Beispiel deine finanzielle Situation verändert hat. In diesem Fall musst du lediglich einen Leistungsnachweis deiner bisherigen Studienlaufbahn vorlegen. Zudem kann es bei Anträgen nach Semesterbeginn zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Wichtig zu wissen: Ab dem Tag der Antragseinreichung beginnt bereits der Bewilligungszeitraum. Wenn die Prüfung des Antrags mehrere Monate in Anspruch nimmt, wird der Betrag rückwirkend gezahlt, der sich über die „Prüfungsmonate“ hinweg angesammelt hat. Anschließend wird der Betrag wieder monatlich überwiesen.
Insofern gilt, dass du deinen Antrag einreichen kannst, sobald du die Mindestvoraussetzung erfüllst. Du musst also:
Darüber hinaus solltest du natürlich auch die persönlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllen (finanzieller Bedarf usw.), allerdings wird sich das bei der Antragsprüfung klären.
Wer einmal Bafög beantragt hat, wird wissen, dass der Papierkram eine Wucht ist. Im Schnitt – so sagt man – dauert das gesamte Ausfüllprozedere 5 ½ Stunden. Da können einem schon mal die Nerven durchgehen. Darüber hinaus gehen etwa 90% aller Anträge unvollständig beim jeweiligen Bafög Amt ein. Ergo: Noch mehr Arbeit!
Dennoch lohnt es sich, denn immerhin stellt dieses Geld im Anschluss dein finanzielles Wohlergehen während deines Studiums sicher.
Nun, um Bafög zu beantragen musst du alle vorgesehenen Formblätter ausfüllen und via Post zu deinem zuständigen Bafög Amt schicken. Auf den insgesamt 8 Formblättern musst du Angaben zum Einkommen, zu deiner Person, zum Einkommen deiner Eltern und zu deinem Familienstand machen. Also bereite deine Eltern schon einmal darauf vor, dass sie ihre Einkommens- und Steuerbescheide bereitlegen.
Alle Formblätter findest du hier: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/antragstellung.php
Das richtige Bafög Amt findest du hingegen hier: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/zustaendiges_bafoeg_amt.php
Wir würden nicht im 21. Jahrhundert leben, wenn der Antrag nicht auch online einzureichen wäre. Daraus ergeben sich zudem jede Menge Vorteile für dich. Zum einen sparst du viel Zeit und Nerven, weil dich das Antragssystem leichtverständlich durch den gesamten Prozess führt. Unterm Strich erfordert der „Bafög beantragen online Prozess“ gerade mal 30 Minuten statt 5 ½ Stunden – das klingt verlockend, oder? Darüber hinaus vermeidest du die Abgabe eines unvollständig ausgefüllten Antrags, sodass sich die gesamte Bearbeitungszeit massiv reduziert.
Zum Online Antrag geht es hier lang: https://www.mystipendium.de/bafoeg/digitaler-bafoeg-antragsassistent
Studenten sind die Hauptnutzer des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Doch wie sieht es eigentlich mit Schülern und Azubis aus? Wer darf alles Bafög beziehen und was gibt es bei der Antragstellung zu beachten?
Wie eingangs erwähnt sind auch Schüler Bafög-berechtigt, sodass zurzeit bundesweit etwa 200.000 Schüler dieses Angebot in Anspruch nehmen. Allerdings – und das sollte auf der Hand liegen – kann nicht jeder beliebige Schüler einer normalen Schule Bafög beziehen.
Um Schüler Bafög beantragen zu können, musst du:
Zudem ist es auch Schülern einer normalen Schulform ab der 10. Klasse, also der Oberstufe, möglich Bafög zu beantragen, wenn sie in einer eigenen Wohnung leben.
Um Schüler Bafög bewilligt zu bekommen, ist insbesondere die Wohnsituation und die örtliche Nähe der Eltern entscheiden. Außerdem darfst du als Antragsteller das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Ausnahme bei Krankheitsfall, Absolvierung von zwei Ausbildungen oder elternunabhängiger Antrag).
Positiv ist, dass du das Schüler Bafög nicht zurückzahlen musst und keine maximale Förderungsdauer zu beachten brauchst. Du wirst also so lange gefördert, wie die Ausbildung an Zeit braucht.
Der Zeitpunkt des Antrags sollte für eine zeitnahe Auszahlung etwa 6-8 Wochen vor Beginn der Ausbildung beim Amt für Ausbildungsförderung deiner Kreis- und Stadtverwaltung sein. Es kann auch später ein Antrag gestellt werden, allerdings gibt es keine rückwirkende Zahlung.
Auch für Schüler Bafög gibt es einen Online Antrag: https://mystipendium.meinbafoeg.de/etc/onboarding/prozess.xhtml?utm_source=mystipendium&utm_medium=referral&utm_campaign=antrag&dswid=839
Sofern die Ausbildung nicht im Rahmen einer Vollzeitausbildung an speziellen Ausbildungsstätten wie (Berufsfachschulen, Abendschulen, Fachschule usw.) stattfindet, ist es dir auch nicht möglich Bafög für die Ausbildung zu beziehen. Das heißt, dass die klassische Berufsausbildung (früher auch Lehre) nicht förderungsfähig ist.
Etwas anders sieht es allerdings im Meister aus.
Das sogenannte Meister-Bafög oder Aufstiegs Bafög ist ausschließlich für Fachkräfte, die eine Fortbildung im Rahmen ihres Meisters absolvieren möchten. Die gute Nachricht: Du musst dafür lediglich eine erste Berufsausbildung bereits abgeschlossen haben. Die schlechte Nachricht: Da sich das Meister Bafög aus Zuschuss und Darlehen zusammensetzt, musst du das Darlehen innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Meisters bei einer Mindestrate von 128€ pro Monat abbezahlen + Zinsen, die jedoch „weit unter marktüblichen Konditionen“ liegen.
Als Alleinstehende/r stehen dir im Höchstsatz 768€ zu, während sich der Betrag durch Kinder und Partner um jeweils 235€ erhöhen kann. Ein zusätzliches Einkommen über 290€ monatlich darf ebenfalls erwirtschaftet werden.
Wenn du nicht alle Formblätter (insgesamt 9) ausfüllen möchtest und an das örtlich zuständige Bafög Amt schicken möchtest, hast du auch beim Meister Bafög die Möglichkeit, einen Online Antrag zu stellen.
Zum Online Antrag für Meister Bafög: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antrag-online-stellen-1709.html
Zu guter Letzt wird noch häufig nach Informationen zum Thema „Elternunabhängiges Bafög beantragen“ gesucht. Denn obwohl deine Eltern gesetzlich dazu verpflichtet sind, dich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten auf deinem Ausbildungsweg zu unterstützen, ist die Sache bei einigen Studenten oder Schülern nicht ganz so einfach.
Wann also kannst du elternunabhängiges Bafög beantragen? Grundsätzlich gilt, dass du EINE der folgenden Voraussetzungen erfüllen musst:
Wenn du eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt, solltest du es auf jeden Fall mit einem Bafög Antrag versuchen. Beachte jedoch, dass Studenten/Schüler über 30 Jahren nur dann elternunabhängiges Bafög bekommen können, wenn gewisse Ausnahmefälle eintreten. Dazu gehören: Schwangerschaft, Krankheit oder Behinderung, Erziehungspflicht eines hilfsbedürftigen Kindes, Erziehungspflicht eines Kindes unter 10 Jahren. Außerdem würdest du auch dann Bafög bekommen, wenn du im Auswahlverfahren deines favorisierten Studiengangs nicht angenommen wurdest oder aber für mindestens 8 Jahre bei der Bundeswehr gedient hast.
Interessanterweise gibt es keinen spezifischen Antrag für elternunabhängiges Bafög. Deswegen brauchst du einfach einen ganz normalen Antrag zu stellen, wobei das Bafög Amt dann aufgrund deiner Angaben eine Einschätzung abgibt, welche Art von Bafög auf dich zutreffen wird.
Du kannst deinen Antrag ganz leicht und schnell online abgeben: https://www.mystipendium.de/bafoeg/digitaler-bafoeg-antragsassistent
Da die gesetzlichen Regelungen in Bayern hinsichtlich der Bafög Förderung etwas anders ausfallen, solltest du deinen Antrag auf den Antragsportalen des Bundeslandes Bayern abgeben. Alle Informationen dazu findest du auf dieser Webseite: https://www.bafoeg-bayern.de/BAfoeGOnline/bafoeg/default.aspx
Wie schon angedeutet, musst du Bafög jedes Jahr neu beantragen. Nachdem du den Erstantrag erfolgreich eingereicht hast, reicht anschließend zum Glück jedoch ein etwas „einfacherer“ Folgeantrag. Du musst nämlich lediglich das Formblatt 1 abschicken und gegebenenfalls 1-2 weitere Formblätter, wenn sich an der deiner Studierendensituation etwas ändert.
Weitere Informationen zum Folgeantrag und zum Online Folgeantrag-Formular findest du hier: https://www.bafög.de/de/elektronische-antragstellung-587.php
Bafög beantragen war vor nicht allzu langer Zeit noch ein echter Arbeitsbrocken. Viel Papierkram und teilweise lange Wartezeiten, bis das erste Geld ausgezahlt werden kann. Das hat sich glücklicherweise mit dem Online Antrag geändert. Was sich jedoch nicht geändert hat, sind die Voraussetzungen, unter denen man Bafög ausbezahlt bekommen kann.
Wir hoffen, dass wir dir in diesem Artikel alle wichtigen Informationen liefern konnten. Und falls noch Zweifel an deiner Bafög Berechtigung bestehen sollten…
… mehr als ein „Nein“ kannst du bei einer Antragstellung nicht bekommen. Also versuche ruhig dein Glück!
Der Antrag wird auch als BAföG Weiterförderungsantrag oder als BAföG Wiederholungsantrag bezeichnet. Diese Formalie ist notwendig, da ein entsprechender Antrag immer nur für ein Jahr gilt; um die Leistungen jährlich neu berechnen zu können, benötigt das zuständige Amt stets Deine aktuellen Daten. Dabei gibt es lediglich ein paar feine Unterschiede zwischen dem herkömmlichen und dem „aufbauenden“ BAföG Antrag. Was Du beim BAföG erneuern unbedingt beachten musst, erfährst Du im Folgenden.
Egal, ob erster oder Folgeantrag für das BAföG: Es gibt einen sogenannten Bewilligungszeitraum, in dem das BAföG-Amt über die Annahme oder die Ablehnung Deiner Anfrage entscheidet. Damit Dein Gesuch im jeweiligen Bewilligungszeitraum berücksichtigt wird, musst Du den Antrag spätestens zwei Monate vor der jeweiligen Frist einreichen:
Art der Ausbildungsstätte | Ende des Bewilligungszeitraums | Frist für die Einreichung des BAföG Folgeantrags |
Uni | 30. September | 31. Juli |
Fachhochschule | 31. August | 30. Juni |
Hältst Du diese wichtigen Fristen ein, wird Dein BAföG Verlängerungsantrag geprüft und die entsprechenden Leistungen werden ggf. angepasst, d.h. Deine Förderung kann sowohl erhöht als auch gesenkt werden.
Sofern Du den BAföG Folgeantrag nicht rechtzeitig abgibst, droht wiederum eine Unterbrechung der Dir zustehenden Leistungen. Doch, keine Sorge – Du musst Dein Studium fortan nicht selbst finanzieren! Stattdessen verzögert sich die Prüfung des Antrags und somit auch die Leistungserbringung lediglich um einige Wochen. Das Praktische dabei: Wird Dein Folgeantrag bewilligt, erstattet Dir das Amt die entgangenen Leistungen nach.
Damit sich die Prüfung Deines BAföG Folgeantrags nicht unnötig verlängert, musst Du bei der Einreichung an alle notwendigen Unterlagen denken:
Wie bereits erwähnt, hast Du auch die Möglichkeit, den BAföG Folgeantrag online durchzuführen. Das entsprechende Tool des BAföG-Amtes hat gleich mehrere Vorteile:
Der BAföG Folgeantrag unterscheidet sich, wie bereits erwähnt, nicht grundlegend vom Antrag, den Du in Deinem ersten Semester stellst. Deshalb gelten die folgenden Hinweise nicht nur für den BAföG Wiederholungsantrag.
Merke: Möchtest Du eine Unterbrechung der finanziellen Förderung vermeiden, achte darauf, alle notwendigen Unterlagen mit dem Antrag einzureichen.
Hinweis: In Bezug auf den BAföG Folgeantrag für ein Auslandssemester spielt das Formblatt 6 eine wichtige Rolle. Fülle dieses aus und gib es mit Deinem Weiterförderungsantrag ab.
Abschließend findest Du die Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zum BAföG Folgeantrag. Mit den Informationen aus diesem Artikel wirst Du zum Experten/zur Expertin auf dem Gebiet und bringst das zum Teil komplizierte, nervenaufreibende Verfahren möglichst schnell hinter Dich. So kannst Du Dich finanziell in Sicherheit wissen und Dich voll und ganz auf Dein Studium konzentrieren!
Hast Du das erste Mal Bafög beantragt, wird Dir die Dir zustehende Summe monatlich auf Dein Konto überwiesen. Allerdings nur 12 Monate lang! Das heißt, spätestens im zehnten Monat musst Du erneut BAföG beantragen. Andernfalls wird die Leistung unterbrochen. Und genau das ist der BAföG Folgeantrag, welcher auch als BAföG Weiterförderungsantrag sowie als BAföG Wiederholungsantrag bezeichnet wird.
Für den BAföG Folgeantrag sind die Formblätter 1, 2, 3 und ggf. 5 notwendig. Fülle diese aus und sende Sie dem zuständigen BAföG-Amt zu.
Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor dem Ablauf des Bewilligungszeitraums eingereicht werden. An Universitäten endet dieser Zeitraum am 30. September eines jeden Jahres; an Fachhochschulen liegt die Deadline auf dem 31. August. Dementsprechend musst Du Deine Unterlagen bis zum 31. Juli bzw. 30. Juni eingereicht haben. Kümmere Dich möglichst frühzeitig um den BAföG Folgeantrag, um Komplikationen und Hindernisse zu vermeiden.
Du solltest den Antrag so lange einreichen, wie Du finanzielle Unterstützung vom Bund erhalten möchtest. Und zwar jährlich. Die wiederkehrende Beantragung ist notwendig, da sich Deine finanziellen Umstände während eines Jahres gravierend ändern können (z.B. durch ein Mehreinkommen Deiner Eltern). In einem solchen Fall werden die Dir zustehenden Beträge angepasst. Eine solche Anpassung ist in beide Richtungen möglich, d.h. Dein BAföG kann steigen, aber auch sinken.
Wenn Du hierzulande BAföG erhältst, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Du auch während Deines Auslandssemesters auf die Förderung zurückgreifen kannst. Um sicherzugehen, solltest Du Dich aber frühzeitig beim zuständigen BAföG-Amt informieren. Beachte dabei, dass die Zuständigkeit vom Zielort des Auslandssemesters abhängt, d.h. möglicherweise ist ein Amt im Ausland für den Folgeantrag zuständig. Weitere Informationen erhältst Du beim für Dich zuständigen BAföG-Amt im Inland.
Als Studierende/-r wirst Du bis zum Ende der Regelstudienzeit gefördert. Zudem spielt Dein Alter eine Rolle für den Sachverhalt: Im Bachelor-Studium bekommst Du nur Geld vom Staat, wenn Du dieses mit max. 30 Jahren begonnen hast; im Master-Studium liegt die Grenze bei 35 Jahren. Interessierst du dich dafür Geld neben dem Studium zu verdienen, dann solltest du folgendes beachten. Die Regelstudienzeit und die Altersgrenzen können aber auch überschritten werden. Und zwar, wenn Du an einer schweren Krankheit leidest oder eine andere entsprechende Voraussetzung erfüllst.